Begünstigte Rückzahlung Landesdarlehen
- Grundlagen
- Was können wir für Sie tun?
- Was brauche ich um eine vorzeitige Tilgung meines Landesdarlehens samt angesammelter Annuitäten zu beantragen?
Grundlagen
1. Allgemeines
Nachlässe bei einer vorzeitigen gänzlichen Rückzahlung werden gewährt für:
- Förderungsdarlehen nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1954 oder 1968
- Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1984 und 1990, die vor 1. 1. 2006 zugesichert worden sind.
2. Höhe der Nachlässe
Bei vorzeitiger und gänzlicher Rückzahlung der aushaftenden Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse beträgt der Nachlass je nach Restlaufzeit:
- 40%
- bei einer Restlaufzeit von mind. 25 Jahren
- 35%
- bei einer Restlaufzeit von 20-25 Jahren
- 30%
- bei einer Restlaufzeit von 15-20 Jahren
- 25%
- bei einer Restlaufzeit von 10-15 Jahren
- 20%
- bei einer Restlaufzeit von 5-10 Jahren
Die Rückzahlung hat zu bestimmten Terminen in einem Betrag zu erfolgen. Aushaftende Eigenmittelersatzdarlehen sind zur Gänze zurückzuzahlen. Nähere Angaben zur Restlaufzeit finden Sie in der Verordnung.
Kündigung des Förderungsdarlehens und der Annuitätenzuschüsse und Verzicht auf weitere Gewährung von Annuitätenzuschüssen und Wohnbeihilfe:
3. Voraussetzungen
- zum Zeitpunkt des Ansuchens darf kein Sachverhalt bekannt sein, der zu einer Kündigung der Förderung führen kann
- der Zeitraum zwischen der Zusicherung der Förderung und dem Ansuchen um vorzeitige Rückzahlung muss mindestens acht Jahre betragen
- die Restlaufzeit des Förderungsdarlehens und der Annuitätenzuschüsse muss noch mindestens fünf Jahre betragen (die Restlaufzeit wird bei Förderungen nach dem WFG 1984 und dem S.WFG 1990 einkommensabhängig berechnet)
- Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse, für die ein Nachlass gewährt wird, müssen zum Zeitpunkt der Gewährung des Nachlasses noch unberichtigt aushaften, usw.
- für das Einkommen darf keine vorläufige Schätzung vorliegen, etc.
- Anträge auf Gewährung von Annuitätenzuschüssen bzw. deren Rückzahlung müssen vollständig eingereicht und mind. bis zum Fälligkeitstermin berechnet worden sein (bei WFG 1984 und S.WFG 1990)
Nachlässe können nur gewährt werden, wenn das Ansuchen bis zum 31. 12. 2008 beim Amt der Salzburger Landesregierung einlangt.
Achtung - wichtiger Hinweis! Zahlen Sie die aushaftenden Darlehensbeträge nicht (auch nicht teilweise) vor der schriftlichen Erledigung ein. Dies gilt sowohl für Darlehen bzw. rückzahlbare Annuitätenzuschüsse des Landes, als auch für Hypothekardarlehen! Vor der schriftlichen Erledigung einbezahlte Beträge werden als Sondertilgung verbucht, dies kann zur Ablehnung Ihres Ansuchens bzw. zur Verminderung des Nachlasses führen!
Quelle und ausführliche Informationen:
Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen - SIR
Was können wir für Sie tun?
- Überprüfung der "Sinnhaftigkeit" und mögliche finanzielle Vorteile
- Erstberatung und Erklärung der Vorgehensweise
- Beratung bei der Auswahl des Tilgungsträgers
- Beratung zu ev. Fremdwährungsdarlehen
- Information und Hilfe bei Behördenangelegenheiten
Was brauche ich um eine vorzeitige Tilgung meines Landesdarlehens samt angesammelter Annuitäten zu beantragen?
- Aktuellen Grundbuchauszug
- Letzte Abrechnung Landesförderungsdarlehen
- Letzte Abrechnung Annuitätendarlehen
- Lohn-Gehaltsnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
- Antragsformular Begünstigte Rückzahlung (Landesregierung)
- Allgem. übliche pers. Dokumente ( Reisepass, etc.)


